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Informationen über den Rettungsdienst

Die Feuerwehr Dinslaken wirkt gemäß dem Auftrag aus § 23 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz Nordrhein-Westfalen (BHKG) im Rettungsdienst mit. Die genaueren Rahmenbedingungen werden durch das Rettungsdienstgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG), dass Notfallsanitätergesetz (NotSanG) sowie das Medizinproduktegesetz (MPG) geregelt. Zudem gibt es einen Bedarfsplan für den Rettungsdienst, der unter anderem von den gesetzlichen Krankenkassen angenommen wurde. Dieser Bedarfsplan definiert den Bedarf an den verschiedenen Rettungsmitteln und deren zeitliche Verfügbarkeit.

Die durch einen Rettungsdiensteinsatz (sowohl Rettungswagen als auch Krankentransportwagen) entstehenden Kosten sind in der Gebührensatzung für den Rettungsdienst Kreis Wesel genau definiert.

Träger des Rettungsdienstes ist der Kreis Wesel, der diese Aufgaben an die einzelnen Städte innerhalb des Kreises delegiert hat. Der Kreis Wesel bezahlt mit anderen Kreisen und Gemeinden z.B. die entstehenden Kosten des Rettungshubschraubers Christoph 9 aus Duisburg, welche nicht durch die Kassen bezahlt werden (z.B. Fehleinsätze).

An die Qualifizierung des im Rettungsdienst tätigen Personals werden hohe Maßstäbe gesetzt. So wird jeder hauptamtliche Mitarbeiter der Feuerwehr als Rettungssanitäter und / oder als Notfallsanitäter ausgebildet. Außerdem sind die Mitarbeiter durch das RettG verpflichtet jedes Jahr eine 30-stündige Fortbildung in notfallmedizinischen Themen zu besuchen, damit ihre Qualifizierung nicht verfällt.