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Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Gegenseitiges anschliessen des Lungenautomaten an die Maske

Seit 1993 werden auf der Feuerwache Dinslaken Feuerwehrleute zu Atemschutzgeräteträgern ausgebildet. Die Feuerwehr Dinslaken bildet im Auftrag des Kreises Wesel aus. In jedem Kalenderjahr werden etwa 4 Lehrgänge auf Kreisebene durchgeführt. Die Termine sind über den Kreisfeuerwehrverband Wesel zu beziehen. Neben Atemschutzgerätewarten verfügt die Feuerwehr Dinslaken über 4 Mitarbeiter, die zu Atemschutzgeräteträger- Ausbildern fortgebildet wurden.

 

Die Grundvoraussetzungen zur Teilnahme an diesem Lehrgang sind:

  • mindestens das 18. Lebensjahr erreicht
  • ärztliche Atemschutztauglichkeitsuntersuchung (G 26)
  • abgeschlossene Feuerwehr Grundausbildung (Truppmann Modul 1-4)

Atemschutzgeräteträger in einer Übungsanlage

Gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (Atemschutz) und 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren) wird den Feuerwehrleuten in 25 Stunden Praxis und Theorie vermittelt. Es wird Fachwissen über die Atemschutzgeräte, die menschliche Atmung, Verhaltensweise in Einsätzen sowie der praktische Umgang mit Atemschutz unter schwerster Belastung vermittelt.

Zum Abschluss eines Lehrgangs findet ein Leistungsnachweis statt. Neben 20 Fragen aus dem theoretischen Bereich kommt eine Ausdauer- und Leistungsübung in einer Atemschutzübungsanlage. Erst wenn diese Leistungen erbracht werden, darf eine Feuerwehrfrau / ein Feuerwehrmann sich Atemschutzgeräteträger nennen.

Für Anmeldungen zur Atemschutzübungsanlage klicken Sie bitte hier.