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Sirenenwarnung

Warnung der Bevölkerung bei Großschadensereignissen / Katastrophen mittels Sirene

Die Kommunen haben gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) im Rahmen einer präventiven Gefahrenabwehr die Aufgabe, die Bevölkerung rechtzeitig und umfassend zu warnen. Hierzu wurde durch eine Arbeitsgruppe (der auch Vertreter der kreisangehörigen Kommunen angehörten) ein Warnkonzept bei Großschadensereignissen und Katastrophen erarbeitet.
Um die Bevölkerung auf die verschiedenen Sirenensignale und deren Bedeutung hinzuweisen, ist eine Informationsbroschüre sowie ein Plakat entwickelt und an alle kreisangehörigen Kommunen verteilt worden.
Weiterhin sind seit dem Jahr 2010 jährliche wiederkehrende Probealarme vorgesehen, die rechtzeitig in Presse, Rundfunk angekündigt werden.
Bitte beachten Sie daher nachfolgende Informationen über die Sirenensignale und die Verhaltensweisen.

Das Merkblatt über die Sirenensignale erhalten Sie in den Bürgerbüros der Stadt Dinslaken oder als Download unten auf dieser Seite.

Warnung mittels Sirene, Auf- und abschwellender Heulton, Dauer 1 Minute, Bedeutung Gefahr, Radio einschalten, Radio KW, Frequenz 107,6

Verhaltenshinweise:

1. Ruhe bewahren
2. Gebäude / Wohnung aufsuchen
3. Türen und Fenster schließen
4. Radio einschalten
(für einen möglichen Stromausfall wird empfohlen, ein Rundfunkgerät vorzuhalten, dass für Batteriebetrieb geeigent ist)
Wichtig: Reservebatterien vorhalten
5. Informationen beachten
6. Nachbarn im Haus informieren
7. Informationen zum Schadensgeschehen erhalten Sie nur unter der Telefonnummer:

Telefonnummer zum Schadensgeschehen 08 00 12 04 00 0

 

 

oder unter www.kreis-wesel.de

Entwarnung mittels Sirene, Dauerton, Dauer 1 Minute, Bedeutung Gefahr ist vorüber

Allgemeine Verhaltensregeln

Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Sie durch Ihr besonderes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen.
Vermeiden Sie, dass die Einsatzkräfte bei Bränden und Unglücksfällen durch Schaulustige behindert werden! Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf freie Straßen angewiesen. Wenn Sie nicht selbst helfen können, bleiben Sie dem Schadensort fern und blockieren Sie keine Verkehrswege!
Schnelle Hilfe braucht freie Wege

Bleiben Sie zu hause oder am Arbeitsplatz und achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei oder Rundfunkdurchsagen!
Kinder sofort ins Haus rufen!
Informieren Sie Ihre Nachbarschaft und gegebenenfalls Passantinnen und Passanten über die Durchsagen! Helfen Sie älteren oder behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
Telefonieren Sie nur falls dringend nötig im Mobilfunknetz! Fassen Sie sich kurz! Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen!